Nach § 2 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Kottmar vom 10.11.2015 werden alle öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Gemeinde Kottmar, dem "Kottmarkurier", vorgenommen. Aufgrund der Änderung des § 27 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sollen die Behörden/Kommunen in den Fällen, in denen durch Rechtsvorschriften öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen angeordnet sind, deren Inhalt zusätzlich im Internet veröffentlichen. Das trifft nur zu, wenn die Gemeinde nach außen auf den Erlass eines Verwaltungsaktes oder Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages hinwirkt. Bezieht sich die Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen, sollen auch diese über das Internet zugänglich gemacht werden.
Aktuell liegt keine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kottmar vor.
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