Die Sanierung – eine Chance für Sie!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unser Obercunnersdorf wurde mit dem Fördergebiet „Denkmalort Obercunnersdorf“ in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen. Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Fördergebiet, zielt das Programm auch auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab.
Wir freuen uns, dass mit Mitteln des Landes und des Bundes sowie der Gemeinde Kottmar Anreize geschaffen werden, um bestehende bauliche Mängel im privaten und öffentlichen Bereich zu beheben.
Unsere Gemeinde hat mit den Beschlüssen zum Förder- und Sanierungsgebiet und zur Förderregelung für private Maßnahmen die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder geschaffen. Ab sofort starten wir in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur Beantragung von Förderprojekten. Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich einen Zuschuss.
Michael Görke
Bürgermeister
Sanierungsmöglichkeiten
Modernisierung und Instandsetzung
Mit der Modernisierung von privaten Gebäuden sollen bauliche Nachteile und Mängel dauerhaft beseitigt und ihr Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden. Im Mittelpunkt stehen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle u. a. zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustandes sowie Komplettmodernisierungen von erhaltenswerter Bausubstanz.
Abbruch und Entsiegelung
Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden kann und es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt, ist für den Abbruch ein Zuschuss möglich.
Fördervoraussetzung
• Das Gebäude befindet sich im Fördergebiet.
• Die Maßnahme entspricht den Sanierungszielen und ist wirtschaftlich vertretbar.
• Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn mit der Gemeinde Kottmar.
• Das Bauvorhaben und die Gestaltung sind mit der Gemeinde Kottmar und der STEG Stadtentwicklung GmbH abzustimmen. Bei Bedarf ist die Denkmalschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung einzuholen.
• Die gültigen Bauvorschriften sind einzuhalten.
Beispiele für förderfähige Modernisierungsmaßnahmen
Vielerlei Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnsituation führen, können gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise:
• Erhöhung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach,
• Erneuerung des Außenputzes, des Daches (einschließlich Dachstuhl) und der Dachrinnen,
• Beseitigung von Feuchteschäden im Mauerwerk von Außenwänden
• Austausch von alten Fenstern und Haustüren,
• Barrierefreier bzw. -armer Umbau von Eingangsbereichen,
• Erneuerung von Einfriedungen.
Es besteht auch die Möglichkeit, Komplettsanierungen (Innen und Außen) zum Erhalt der ortsbildprägenden Umgebinde- und Fachwerkhäuser und sonstiger denkmalgeschützter Bausubstanz gefördert zu bekommen. Dazu ist eine gesonderte Berechnung der Förderhöhe notwendig.
Was wird nicht gefördert?
• Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden.
• Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden.
• Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“).
• Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen, sog. Luxusmodernisierungen.
• Neubaumaßnahmen.
Wie hoch sind die Förderzuschüsse?
Für Modernisierungen an der Gebäudehülle: 25 % der förderfähigen Kosten (Gebäudehülle), max. 30.000 €
Für Komplettsanierungen: Nach Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB), max. 100.000,00 € pro Objekt
Abbruch- und Abbruchfolgekosten in der Regel 50,00 € je m² Nutzfläche begrenzt auf max. 30.000,00 € je Gebäude.
Allerdings ist eine Förderung von Abbrüchen denkmalgeschützter Gebäude ausgeschlossen.
Information und Beratung
Im Auftrag der Gemeinde Kottmar ist die STEG Stadtentwicklung GmbH als Programmbegleiter Ihr Hauptansprechpartner, der Sie kostenlos und unverbindlich berät. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, denn nur gemeinsam mit Ihnen kann die Sanierung erfolgreich gestaltet werden.
Ansprechpartner:
Gemeinde Kottmar
Bauamt – Frau Mengel
Hauptstraße 62
02739 Kottmar OT Eibau
Telefon 03586 / 780426
anne.mengel@gemeinde-kottmar.de
www.gemeinde-kottmar.de
Programmbegleiter:
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Herr Linke
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
Telefon 0351 / 25518-35
rico.linke@steg.de
www.steg.de