Kottmar
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Gemeinde Kottmar Gemeinde Kottmar

Informationen zum Förderprogramm "Lebendige Zentren" - Ortskern Obercunnersdorf


Die Sanierung – eine Chance für Sie!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser Obercunnersdorf wurde mit dem Fördergebiet „Denkmalort Obercunnersdorf“ in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen. Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Fördergebiet, zielt das Programm auch auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab.

Wir freuen uns, dass mit Mitteln des Landes und des Bundes sowie der Gemeinde Kottmar Anreize geschaffen werden, um bestehende bauliche Mängel im privaten und öffentlichen Bereich zu beheben.

Unsere Gemeinde hat mit den Beschlüssen zum Förder- und Sanierungsgebiet und zur Förderregelung für private Maßnahmen die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder geschaffen. Ab sofort starten wir in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur Beantragung von Förderprojekten. Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich einen Zuschuss.


Michael Görke
Bürgermeister


Sanierungsmöglichkeiten
Modernisierung und Instandsetzung
Mit der Modernisierung von privaten Gebäuden sollen bauliche Nachteile und Mängel dauerhaft beseitigt und ihr Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden. Im Mittelpunkt stehen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle u. a. zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustandes sowie Komplettmodernisierungen von erhaltenswerter Bausubstanz.

Abbruch und Entsiegelung
Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden kann und es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt, ist für den Abbruch ein Zuschuss möglich.

Fördervoraussetzung
• Das Gebäude befindet sich im Fördergebiet.
• Die Maßnahme entspricht den Sanierungszielen und ist wirtschaftlich vertretbar.
• Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn mit der Gemeinde Kottmar.
• Das Bauvorhaben und die Gestaltung sind mit der Gemeinde Kottmar und der STEG Stadtentwicklung GmbH abzustimmen. Bei Bedarf ist die Denkmalschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung einzuholen.
• Die gültigen Bauvorschriften sind einzuhalten.

Beispiele für förderfähige Modernisierungsmaßnahmen
Vielerlei Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnsituation führen, können gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise:
• Erhöhung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach,
• Erneuerung des Außenputzes, des Daches (einschließlich Dachstuhl) und der Dachrinnen,
• Beseitigung von Feuchteschäden im Mauerwerk von Außenwänden
• Austausch von alten Fenstern und Haustüren,
• Barrierefreier bzw. -armer Umbau von Eingangsbereichen,
• Erneuerung von Einfriedungen.

Es besteht auch die Möglichkeit, Komplettsanierungen (Innen und Außen) zum Erhalt der ortsbildprägenden Umgebinde- und Fachwerkhäuser und sonstiger denkmalgeschützter Bausubstanz gefördert zu bekommen. Dazu ist eine gesonderte Berechnung der Förderhöhe notwendig.

Was wird nicht gefördert?
• Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden.
• Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden.
• Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“).
• Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen, sog. Luxusmodernisierungen.
• Neubaumaßnahmen.

Wie hoch sind die Förderzuschüsse?
Für Modernisierungen an der Gebäudehülle: 25 % der förderfähigen Kosten (Gebäudehülle), max. 30.000 €

Für Komplettsanierungen: Nach Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB), max. 100.000,00 € pro Objekt

Abbruch- und Abbruchfolgekosten in der Regel 50,00 € je m² Nutzfläche begrenzt auf max. 30.000,00 € je Gebäude.

Allerdings ist eine Förderung von Abbrüchen denkmalgeschützter Gebäude ausgeschlossen.

Information und Beratung
Im Auftrag der Gemeinde Kottmar ist die STEG Stadtentwicklung GmbH als Programmbegleiter Ihr Hauptansprechpartner, der Sie kostenlos und unverbindlich berät. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, denn nur gemeinsam mit Ihnen kann die Sanierung erfolgreich gestaltet werden.


Ansprechpartner:
Gemeinde Kottmar
Bauamt – Frau Mengel
Hauptstraße 62
02739 Kottmar OT Eibau
Telefon 03586 / 780426
anne.mengel@gemeinde-kottmar.de
www.gemeinde-kottmar.de

Programmbegleiter:
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Herr Linke
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
Telefon 0351 / 25518-35
rico.linke@steg.de
www.steg.de


Abschluss der vorbereitenden Untersuchung in Obercunnersdorf

Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) stellen die im Baugesetzbuch festgelegte konzeptionellen Grundlage für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Denkmalort Obercunnersdorf“ dar.
Im Rahmen der Erarbeitung der VU wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie alle betroffenen Bürger und Gewerbetreibende im Gebiet einbezogen. Im Januar 2020 fand eine erste Bürgerinformation in Obercunnersdorf statt. Im März 2020 wurden die TöB, die Eigentümer und Gewerbetreibende angeschrieben sowie die Haushaltsbögen im Gebiet verteilt. Die Antworten wurden umfangreich ausgewertet und flossen in die Konzeption mit ein. Im Ergebnis der Konzeption wird die Festlegung eines Sanierungsgebietes im „vereinfachten Verfahren“ empfohlen, d. h. die Erhaltung und Verbesserung des Bestandes steht im Vordergrund, es werden keine Ausgleichsbeträge erhoben und es sind Steuerbegünstigungen für Eigentümer möglich, die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude durchführen. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes wurde geringfügig geändert (siehe Abbildung).

Die Ergebnisse der VU wurden am 24.08.2020 im Technischen Ausschuss vorgestellt und beraten.

Auch die Bürger und Bürgerinnen sollen weiter einbezogen und informiert werden. Aufgrund der aktuellen Situation kann leider keine zweite Informationsveranstaltung vor Ort stattfinden. Stattdessen ist das Konzept auf der Homepage der Gemeinde eingestellt und gedruckte Exemplare liegen zur Einsichtnahme im Haus des Gastes, im Bürgerbüro Obercunnersdorf sowie im Gemeindeamt im OT Eibau aus. Weiterhin wird eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der VU im Schaukasten in Obercunnersdorf ausgestellt.

Der Beschluss zum Konzept und die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch den Gemeinderat sind für eine der kommenden Sitzungen geplant.

Der genaue Zeitpunkt, ab wann private Maßnahmen zur Förderung eingereicht und beantragt werden können, teilen wir Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt mit. In diesem Zuge erhalten Sie auch Informationen zu Beratungsterminen vor Ort.
 
Abb.: Geänderte Gebietskulisse für das Sanierungsgebiet „Denkmalort Obercunnersdorf“
 

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